Die mautpflichtigen Straßen Walloniens werden durch die mehrwertsteuerpflichtige öffentliche Behörde Sofico verwaltet. Daher wird auch in der Gebührenbescheinigung der Sofico die Umsatzsteuer ausgewiesen.
Die Steuerbescheinigungen für die Flämische Region und die Region Brüssel-Hauptstadt sind amtliche Dokumente. Auf die dort ausgewiesene Maut wird keine Umsatzsteuer erhoben.
WICHTIG! Bitte beachten Sie, dass Sie sich die auf der Gebührenbescheinigung der Wallonischen Region (Sofico Rechnung) ausgewiesene Mehrwertsteuer zurückerstatten lassen können.
Bitte beachten Sie, dass die Mautgebühr zu 100% abziehbar ist und dass die Erstattung der Belgischen Mehrwertsteuer für 2016 von Nicht-Belgischen Unternehmen bis zum 30.09.2018 geltend gemacht werden kann. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater.