Belgische Unternehmen können die Rückerstattung der erhobenen Mehrwertsteuer über ihre Belgische Mehrwertsteuererklärung beantragen. Ausländische Unternehmen können die Belgische Mehrwertsteuer durch das Vorsteuervergütungsverfahren innerhalb der EU zurückbekommen. Bitte beachten Sie, dass die Mautgebühr zu 100% abziehbar ist und dass die Erstattung der Belgischen Mehrwertsteuer für 2018 von Nicht-Belgischen Unternehmen bis zum 30.09.2019 geltend gemacht werden kann.