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Kann ich die erhobene Umsatzsteuer zurückbekommen (Sofico Gebührenbescheinigung für die Flotte)?

Belgische Unternehmen können die Rückerstattung der erhobenen Mehrwertsteuer über ihre Belgische Mehrwertsteuererklärung beantragen. Ausländische Unternehmen können die Belgische Mehrwertsteuer durch das Vorsteuervergütungsverfahren innerhalb der EU zurückbekommen. Bitte beachten Sie, dass die Mautgebühr zu 100% abziehbar ist und dass die Erstattung der Belgischen Mehrwertsteuer für 2018 von Nicht-Belgischen Unternehmen bis zum 30.09.2019 geltend gemacht werden kann.

  • Wenn Sie die Maut Postpaid mit einer Tankkarte, durch einen Business Partner oder durch Einzugsermächtigung bezahlen, ist es nur notwendig, dass Sie die Gebührenbescheinigung für die Flotte bei der Mehrwertsteuerbehörde einreichen. Sie verwenden dazu das Sofico-Dokument mit dem Namen "FACTURE", die Anhänge (mit dem Namen "Annexe") müssen Sie nicht übermitteln. Dies wurde von den Mehrwertsteuerbehörden bestätigt. Im Fall einer zukünftigen steuerlichen Kontrolle müssen Sie allerdings auch die Anhänge an die Steuerbehörde übermitteln können.
    Jede Sofico-Rechnung (Rechnung der Wallonischen Region), die Sie gegebenenfalls für die Rückerstattung der Mehrwertsteuer benötigen, steht auf dem Road User Portal (RUP) zur Verfügung. Um auf diese zugreifen zu können, melden Sie sich im RUP an und klicken auf „Meine Rechnungnen“. Wählen Sie anschließend das gewünschte Rechnungsdatum und klicken Sie auf der gleichen Linie nach rechts, auf „Anzeigen“. Dann klicken Sie auf das Zahlungsmittel für welches Sie die Rechnungsdokumente einsehen möchten. Unter „Dokumententyp“ werden Sie „ Gebührenbescheinigung für die Flotte“ sehen. Klicken Sie in der selben Zeile „Französich“ unter „Herunterladen“, um die Gebührenbescheinigung für die Flotte herunterzuladen. Die Gebührenbescheinigung für die Flotte der Wallonischen Region (Sofico-Rechnung) ist nur auf Französisch erhältlich.
  • Wenn Sie die Maut Postpaid mit Kreditkarte bezahlen.
    Jede Sofico-Rechnung (Rechnung der Wallonischen Region), die Sie gegebenenfalls für die Rückerstattung der Mehrwertsteuer benötigen, steht auf dem Road User Portal (RUP) zur Verfügung. Um die Rechnungen einzusehen, können Sie sich im RUP anmelden, auf "Meine Rechnungen" klicken, das gewünschte "Rechnungsdatum" wählen und auf "Anzeigen>>" klicken (auf der gleichen Linie nach rechts). Unter der Rubrik "Amtl. Kennzeichen" klicken Sie auf das Kennzeichen, das Sie interessiert. Sie können dann die Gebührenbescheinigung der Wallonischen Region (Sofico-Rechnung) sowie die Steuerbescheinigungen der Region Brüssel-Hauptstadt und der Flämischen Region herunterladen. Bitte beachten Sie: Die Gebührenbescheinigung der Wallonischen Region (Sofico-Rechnung) ist nur auf Französisch erhältlich.
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