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Welche Informationen und welche Dokumente benötige ich, um eine OBU zu erhalten?

 Zur Anmeldung eines Fahrzeugs benötigen Sie die folgenden Informationen:

  • Herkunftsland des Fahrzeugs
  • amtliches Kennzeichen des Fahrzeugs
  • maximal zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeuggespanns  des Fahrzeugs und
  • EURO-Schadstoffklasse*

Sie müssen eine Kopie aller relevanten Dokumente, die diese Daten belegen, das heisst Ihre Fahrzeugpapiere, hochladen (auf dem Road User Portal) oder scannen (an einem Service Point). Sehen Sie hier nach Land unter Fahrzeugpapieren, wo Sie diese Werte aus Ihren Fahrzeugpapieren abrufen können. 

  • Wenn Ihr Fahrzeug eine Sattelzugmaschine der N1 BC-Fahrzeugkategorie ist, müssen Sie auch mindestens ein Dokument hochladen, das deutlich anzeigt, dass es sich um eine Sattelzugmaschine des Typs BC handelt, z.B.: Identifikationsbericht, technisches Datenblatt, Zulassungsbescheinigung, Konformitätszertifikat oder Konvertierungsdokument. Falls es anhand der angegebenen Dokumente nicht eindeutig erkennbar ist, dass es sich um ein Fahrzeug der N1 BC-Fahrzeugkategorie handelt, wenden Sie sich bitte an unseren Kundendienst.
  • Wenn Sie LKW mit Z-Kennzeichen fahren (Händlerkennzeichen), wissen Sie nicht immer, welchen Typ LKW Sie an einem bestimmten Tag fahren. Daher müssen Sie Ihre OBU mit der höchsten Gewichtsklasse und der niedrigsten EURO-Schadstoffklasse der LKWs, die Sie mit diesem Z-Kennzeichen fahren werden, registrieren. Beachten Sie, dass diese Werte von zwei verschiedenen LKWs sein können. Sie müssen die Fahrzeugdokumente der beiden entsprechenden Fahrzeuge einscannen, um die EURO-Schadstoffklasse und die Gewichtsklasse nachzuweisen.
    Beispiel: Wenn Sie zum Beispiel wissen, dass Sie in Zukunft mit drei verschiedenen LKW-Gewichtsklassen fahren werden: (1) einem 40-Tonner-LKW/EURO-Schadstoffklasse 6, (2) einem 18-Tonner-LKW/EURO-Schadstoffklasse 5  sowie (3) einem 4-Tonner-LKW/EURO-Schadstoffklasse 3, dann müssen Sie Ihre OBU für folgende Gewichts- und EURO-Emissionsklasse anmelden: 40 Tonnen und EURO-Schadstoffklasse 3. Fahrzeuge mit einem Probefahrtkennzeichen des Typs ZZ, die auschließlich gemäß den Bedingungen des Königlichen Beschlusses (KB) vom 8. Januar 1996 über die Reglementierung der Anmeldung gewerblicher Nummernschilder für Kraftfahrzeuge und Anhänger verwendet werden, sind von dieser Regelung befreit.

Es ist wichtig, dass die Fahrzeugdaten, die Sie im Road User Portal oder am Service Point eingegeben haben, mit den auf den Fahrzeugpapieren angegebenen Daten übereinstimmen. Sie sind dann sicher, dass der Betrag der Maut, den Sie bezahlen müssen, korrekt ist und dass Sie kein Bußgeld bekommen werden. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass Sie im Falle einer Missachtung der Beglischen Maut-Verordnungen, eine Strafe in der Höhe von bis zu 1.000€ riskieren!

* Falls die EURO-Schadstoffklasse nicht in den Zulassungsdokumenten angegeben ist, verwenden Sie bitte die Tabelle „Sattelzugmaschinen: tabelle Schadstoffklasse wenn es kein Referenz gibt in den Fahrzeugpapieren“, die auf der Viapass-Website zu finden ist.

 

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