Wenn ein Fahrzeug aus Ihrer Flotte entfernt ist (verkauft, gestohlen, Totalschaden usw.), empfehlen wir, die OBU des entfernten Fahrzeugs zu entkoppeln und das Fahrzeug abzumelden. Wenn das Fahrzeug im RUP angemeldet bleibt, besteht die Gefahr, dass für dieses registrierte Fahrzeug Geldstrafen verhängt werden.
Sie können ein Fahrzeug im RUP unter Fahrzeugdetails abmelden.