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Unsere Firma ist ansässig außerhalb Belgiens. Müssen wir für die LKW-Maut MwSt. bezahlen?

Ja. Da der Dienst mit einem unbeweglichen Gut (das Wallonische Straßennetz) verbunden ist, ist die Belgische Mehrwertsteuer (21%) immer fällig. Ausländische Unternehmen können die Belgische Mehrwertsteuer durch das Verfahren der Vorsteuervergütung innerhalb der EU zurückbekommen. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater.

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