Ja. Da der Dienst mit einem unbeweglichen Gut (das Wallonische Straßennetz) verbunden ist, ist die Belgische Mehrwertsteuer (21%) immer fällig. Ausländische Unternehmen können die Belgische Mehrwertsteuer durch das Verfahren der Vorsteuervergütung innerhalb der EU zurückbekommen. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater.